Werkzeug 03 · Kostenlos

Deine Daten. Deine Regeln.

Lass Unternehmen deine Daten löschen (Art. 17 DSGVO) oder verlange Auskunft, was sie über dich gespeichert haben (Art. 15 DSGVO). Antwortfrist: ein Monat.

Antragsart
Steht im Impressum der Website. Alternativ per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten senden.
Deine Angaben
 

Versand per E-Mail genügt. Tipp: Sende den Antrag von der E-Mail-Adresse, mit der du beim Unternehmen registriert bist, dann ist die Zuordnung eindeutig und du musst keine Ausweiskopie schicken.

FAQ

Häufige Fragen

Wie schnell muss das Unternehmen reagieren?

Unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Bei komplexen Anträgen darf die Frist um zwei Monate verlängert werden, das Unternehmen muss dich darüber aber im ersten Monat informieren.

Muss das Unternehmen wirklich alles löschen?

Grundsätzlich ja (Art. 17 DSGVO), aber es gibt Ausnahmen: gesetzliche Aufbewahrungspflichten (etwa Rechnungen, bis zu 10 Jahre), laufende Verträge oder offene Forderungen. Das Unternehmen muss dir die Gründe nennen, wenn es nicht löscht.

Was bringt mir ein Auskunftsantrag nach Art. 15?

Du erfährst, welche Daten ein Unternehmen über dich hat, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben wurden, inklusive einer kostenlosen Kopie. Das ist oft der erste Schritt vor einer Löschung oder Beschwerde.

Was mache ich, wenn keine Antwort kommt?

Erinnere einmal schriftlich an die Monatsfrist. Bleibt die Antwort aus, kannst du dich kostenlos bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde deines Bundeslandes beschweren. Der Antrag aus diesem Generator dient dabei als Nachweis.