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Versand: In den meisten Fällen genügt Textform, also E-Mail (§ 309 Nr. 13 BGB, für Verträge ab Oktober 2016). Für den sicheren Nachweis: Einschreiben mit Rückschein. Ausnahmen wie Arbeitsverträge und Wohnungsmiete erfordern eine eigenhändig unterschriebene Kündigung auf Papier.

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Für diese Anbieter füllen wir Kündigungsanschrift und Vertragstyp automatisch aus.

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FAQ

Häufige Fragen

Was muss in ein Kündigungsschreiben?

Deine vollständige Anschrift, die Anschrift des Anbieters, Kunden- oder Vertragsnummer, eine eindeutige Kündigungserklärung, der Kündigungszeitpunkt (zum nächstmöglichen Zeitpunkt genügt) und dein Name. Eine Unterschrift ist bei Textform nicht nötig, schadet aber nie.

Muss ich einen Kündigungsgrund angeben?

Nein. Bei einer ordentlichen Kündigung musst du keinen Grund nennen. Nur bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung musst du den wichtigen Grund benennen, etwa eine Preiserhöhung mit Sonderkündigungsrecht.

Wann gilt meine Kündigung als zugegangen?

Sobald sie in den Machtbereich des Anbieters gelangt, also im Briefkasten oder Postfach liegt. Der Zugang zählt, nicht das Absenden. Achtung: Fällt das Fristende auf ein Wochenende, verlängert sich die Frist nicht (BGH III ZR 172/04). Sende lieber früher.

Was ist der Kündigungsbutton?

Seit Juli 2022 müssen Anbieter, die Verträge online abschließen lassen, eine Online-Kündigung per Button anbieten (§ 312k BGB), ohne Login erreichbar. Fehlt der Button, kannst du jederzeit fristlos kündigen. Ein Kündigungsschreiben bleibt trotzdem der beste Nachweis.

Kann mein neuer Vertrag noch 12 Monate automatisch verlängert werden?

Nein. Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, dürfen sich nach der Mindestlaufzeit nur unbefristet verlängern, kündbar mit maximal einem Monat Frist. Ältere Verträge dürfen noch alte Verlängerungsklauseln enthalten.