Kündigungsschreiben · Kostenlos · Adresse eingetragen

Amazon Music Unlimited kündigen.

Anschrift und Vertragstyp sind schon ausgefüllt. Deine Daten ergänzen, PDF herunterladen, fertig.

Kündigungsfrist
jederzeit (bis 48 Stunden vor Verlängerung), wirksam zum Ende des Abrechnungszeitraums
Übliche Mindestlaufzeit
1 Monat (oder 12 Monate beim Jahresabo)
Online kündigen
Kündigungsseite des Anbieters
Steht im Vertrag, auf der Rechnung oder im Impressum des Anbieters.
Deine Angaben
Kündigungsart
 

Versand: In den meisten Fällen genügt Textform, also E-Mail (§ 309 Nr. 13 BGB, für Verträge ab Oktober 2016). Für den sicheren Nachweis: Einschreiben mit Rückschein. Ausnahmen wie Arbeitsverträge und Wohnungsmiete erfordern eine eigenhändig unterschriebene Kündigung auf Papier.

Anschrift und Fristen: Stand Juli 2026, sorgfältig recherchiert, ohne Gewähr. Maßgeblich sind dein Vertrag und die Angaben des Anbieters. Stimmt etwas nicht mehr? Kurz melden, wir korrigieren schnell.

FAQ

Fragen zur Kündigung bei Amazon Music Unlimited

Wie kündige ich bei Amazon Music Unlimited?

Erstelle oben dein Kündigungsschreiben mit der eingetragenen Anschrift (Amazon Digital Germany GmbH, Domagkstraße 28, 80807 München) und sende es per E-Mail oder Post an Amazon Music Unlimited. Alternativ kannst du online über den Kündigungsbutton des Anbieters kündigen.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Amazon Music Unlimited?

Üblich ist: jederzeit (bis 48 Stunden vor Verlängerung), wirksam zum Ende des Abrechnungszeitraums. Die übliche Mindestlaufzeit beträgt 1 Monat (oder 12 Monate beim Jahresabo). Für Verträge ab März 2022 gilt: Nach der Mindestlaufzeit kannst du monatlich kündigen. Prüfe im Zweifel deine Vertragsunterlagen und nutze unseren Fristenrechner.

An welche Adresse schicke ich die Kündigung bei Amazon Music Unlimited?

Amazon Digital Germany GmbH, Domagkstraße 28, 80807 München. Stand Juli 2026, ohne Gewähr: Die maßgebliche Adresse findest du immer auch in deinem Vertrag oder im Impressum des Anbieters.

Brauche ich einen Kündigungsgrund?

Für die ordentliche Kündigung nicht. Ein Sonderkündigungsrecht (etwa bei Preiserhöhungen) erlaubt zusätzlich die außerordentliche Kündigung, dann mit Angabe des Grundes.

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