Daten löschen lassen: so nutzt du deine DSGVO-Rechte
Alte Kundenkonten, vergessene Newsletter, Shops von 2019: Deine Daten liegen an mehr Orten, als dir lieb ist. Die DSGVO gibt dir zwei Hebel, das aufzuräumen. Beide funktionieren mit einem formlosen Antrag.
Hebel 1: Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Du hast das Recht zu erfahren:
- welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen über dich verarbeitet,
- zu welchen Zwecken,
- an wen die Daten weitergegeben wurden,
- wie lange sie gespeichert werden,
- woher sie stammen, falls du sie nicht selbst angegeben hast.
Dazu bekommst du auf Wunsch eine kostenlose Kopie der Daten (Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Die Auskunft ist der ideale erste Schritt, wenn du wissen willst, womit du es zu tun hast, etwa vor einer Beschwerde oder wenn dich plötzlich Werbung eines Unternehmens erreicht, dem du nie etwas gegeben hast.
Hebel 2: Löschung (Art. 17 DSGVO)
Sind die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr nötig, widerrufst du deine Einwilligung oder wurden die Daten unrechtmäßig verarbeitet, muss das Unternehmen sie löschen. Hat es die Daten weitergegeben, muss es die Empfänger über dein Löschverlangen informieren (Art. 17 Abs. 2, Art. 19 DSGVO).
Es gibt legitime Ausnahmen: Rechnungsdaten unterliegen steuerlichen Aufbewahrungspflichten von bis zu zehn Jahren, laufende Verträge und offene Forderungen sperren die Löschung ebenfalls. Das Unternehmen muss dir aber begründen, was es warum behält.
Die Frist: ein Monat
Auf beide Anträge muss das Unternehmen unverzüglich reagieren, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Bei komplexen oder zahlreichen Anträgen darf es die Frist um zwei Monate verlängern, muss dich darüber aber innerhalb des ersten Monats informieren.
So stellst du den Antrag richtig
- Empfänger finden: Impressum oder Datenschutzerklärung der Website, dort steht der Verantwortliche und oft eine eigene Datenschutz-Kontaktadresse.
- Von der richtigen Adresse senden: Nutze die E-Mail-Adresse, unter der das Unternehmen dich kennt. Dann ist die Zuordnung eindeutig und niemand darf eine Ausweiskopie von dir verlangen.
- Datensparsam bleiben: Gib nur an, was zur Identifikation nötig ist. Der DSGVO-Generator formuliert das fertige Schreiben mit genau diesem Hinweis, kostenlos und direkt im Browser.
- Frist notieren: Ein Monat ab Versand plus ein paar Tage Puffer.
Wenn nichts passiert
Erst freundlich erinnern und auf Art. 12 Abs. 3 DSGVO verweisen. Bleibt die Antwort aus oder wird die Löschung ohne tragfähige Begründung verweigert, kannst du dich kostenlos bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde deines Bundeslandes beschweren. Dein Antrag samt Sendenachweis ist dann die halbe Miete.
Übrigens: Beim Kündigen alter Konten lohnt der Doppelschlag. Erst kündigen, dann löschen lassen. So verschwindet nicht nur der Vertrag, sondern auch das Datenprofil dahinter.