Kündigungsschreiben · Kostenlos · Adresse eingetragen

Nintendo Switch Online kündigen.

Anschrift und Vertragstyp sind schon ausgefüllt. Deine Daten ergänzen, PDF herunterladen, fertig.

Kündigungsfrist
automatische Verlängerung bis 48 Stunden vor Ablauf deaktivieren
Übliche Mindestlaufzeit
1, 3 oder 12 Monate je nach Mitgliedschaft
Online kündigen
Kündigungsseite des Anbieters
Steht im Vertrag, auf der Rechnung oder im Impressum des Anbieters.
Deine Angaben
Kündigungsart
 

Versand: In den meisten Fällen genügt Textform, also E-Mail (§ 309 Nr. 13 BGB, für Verträge ab Oktober 2016). Für den sicheren Nachweis: Einschreiben mit Rückschein. Ausnahmen wie Arbeitsverträge und Wohnungsmiete erfordern eine eigenhändig unterschriebene Kündigung auf Papier.

Anschrift und Fristen: Stand Juli 2026, sorgfältig recherchiert, ohne Gewähr. Maßgeblich sind dein Vertrag und die Angaben des Anbieters. Stimmt etwas nicht mehr? Kurz melden, wir korrigieren schnell.

FAQ

Fragen zur Kündigung bei Nintendo Switch Online

Wie kündige ich bei Nintendo Switch Online?

Erstelle oben dein Kündigungsschreiben mit der eingetragenen Anschrift (Nintendo of Europe SE, Goldsteinstraße 235, 60528 Frankfurt am Main) und sende es per E-Mail oder Post an Nintendo Switch Online. Alternativ kannst du online über den Kündigungsbutton des Anbieters kündigen.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Nintendo Switch Online?

Üblich ist: automatische Verlängerung bis 48 Stunden vor Ablauf deaktivieren. Die übliche Mindestlaufzeit beträgt 1, 3 oder 12 Monate je nach Mitgliedschaft. Für Verträge ab März 2022 gilt: Nach der Mindestlaufzeit kannst du monatlich kündigen. Prüfe im Zweifel deine Vertragsunterlagen und nutze unseren Fristenrechner.

An welche Adresse schicke ich die Kündigung bei Nintendo Switch Online?

Nintendo of Europe SE, Goldsteinstraße 235, 60528 Frankfurt am Main. Stand Juli 2026, ohne Gewähr: Die maßgebliche Adresse findest du immer auch in deinem Vertrag oder im Impressum des Anbieters.

Brauche ich einen Kündigungsgrund?

Für die ordentliche Kündigung nicht. Ein Sonderkündigungsrecht (etwa bei Preiserhöhungen) erlaubt zusätzlich die außerordentliche Kündigung, dann mit Angabe des Grundes.

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