Kündigungsschreiben · Kostenlos · Adresse eingetragen

PlayStation Plus kündigen.

Anschrift und Vertragstyp sind schon ausgefüllt. Deine Daten ergänzen, PDF herunterladen, fertig.

Kündigungsfrist
jederzeit (automatische Verlängerung deaktivieren), wirksam zum Laufzeitende
Übliche Mindestlaufzeit
1, 3 oder 12 Monate je nach gewähltem Abo
Online kündigen
Kündigungsseite des Anbieters
Steht im Vertrag, auf der Rechnung oder im Impressum des Anbieters.
Deine Angaben
Kündigungsart
 

Versand: In den meisten Fällen genügt Textform, also E-Mail (§ 309 Nr. 13 BGB, für Verträge ab Oktober 2016). Für den sicheren Nachweis: Einschreiben mit Rückschein. Ausnahmen wie Arbeitsverträge und Wohnungsmiete erfordern eine eigenhändig unterschriebene Kündigung auf Papier.

Anschrift und Fristen: Stand Juli 2026, sorgfältig recherchiert, ohne Gewähr. Maßgeblich sind dein Vertrag und die Angaben des Anbieters. Stimmt etwas nicht mehr? Kurz melden, wir korrigieren schnell.

FAQ

Fragen zur Kündigung bei PlayStation Plus

Wie kündige ich bei PlayStation Plus?

Erstelle oben dein Kündigungsschreiben mit der eingetragenen Anschrift (Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited, 10 Great Marlborough Street, London W1F 7LP, Großbritannien) und sende es per E-Mail oder Post an PlayStation Plus. Alternativ kannst du online über den Kündigungsbutton des Anbieters kündigen.

Welche Kündigungsfrist gilt bei PlayStation Plus?

Üblich ist: jederzeit (automatische Verlängerung deaktivieren), wirksam zum Laufzeitende. Die übliche Mindestlaufzeit beträgt 1, 3 oder 12 Monate je nach gewähltem Abo. Für Verträge ab März 2022 gilt: Nach der Mindestlaufzeit kannst du monatlich kündigen. Prüfe im Zweifel deine Vertragsunterlagen und nutze unseren Fristenrechner.

An welche Adresse schicke ich die Kündigung bei PlayStation Plus?

Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited, 10 Great Marlborough Street, London W1F 7LP, Großbritannien. Stand Juli 2026, ohne Gewähr: Die maßgebliche Adresse findest du immer auch in deinem Vertrag oder im Impressum des Anbieters.

Brauche ich einen Kündigungsgrund?

Für die ordentliche Kündigung nicht. Ein Sonderkündigungsrecht (etwa bei Preiserhöhungen) erlaubt zusätzlich die außerordentliche Kündigung, dann mit Angabe des Grundes.

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