Kündigung per E-Mail: wann sie gültig ist

Stand: 21. Juli 2026

Das Gerücht hält sich hartnäckig: Eine Kündigung brauche eine Unterschrift, am besten per Einschreiben. Für die meisten Verbraucherverträge stimmt das seit fast zehn Jahren nicht mehr.

Textform genügt: die Regel seit Oktober 2016

Für Verträge, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, dürfen Allgemeine Geschäftsbedingungen keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Textform heißt: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Träger, mit deinem Namen am Ende (§ 126b BGB). Eine E-Mail erfüllt das. Eine Unterschrift ist nicht nötig.

Steht in den AGB deines Mobilfunk-, Fitness- oder Streaming-Vertrags trotzdem “Kündigung nur schriftlich per Brief”, ist diese Klausel unwirksam. Deine E-Mail-Kündigung gilt.

Die Ausnahmen

Textform reicht nicht überall. Gesetzlich vorgeschriebene Schriftform, also Papier mit eigenhändiger Unterschrift, gilt unter anderem für:

  • Arbeitsverträge: Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht zwingend Schriftform (§ 623 BGB). Eine E-Mail ist unwirksam.
  • Wohnraummiete: Auch die Kündigung einer Mietwohnung verlangt Schriftform (§ 568 BGB).
  • Notariell beurkundete Verträge: Hier darf auch per AGB Schriftform verlangt werden.

Für diese Fälle gilt: ausdrucken, unterschreiben, per Post senden, Zugang nachweisbar machen.

Das eigentliche Problem: der Nachweis

Rechtlich gültig und praktisch beweisbar sind zwei verschiedene Dinge. Behauptet der Anbieter, deine E-Mail nie erhalten zu haben, musst du den Zugang beweisen. Darum:

  1. An die richtige Adresse senden: die im Vertrag oder Impressum genannte Kontakt- oder Kündigungsadresse.
  2. Lesebestätigung anfordern und die gesendete Mail aufbewahren.
  3. Bestätigung verlangen: Bitte im Schreiben ausdrücklich um eine Eingangsbestätigung. Der Kündigungs-Generator setzt diesen Satz automatisch mit hinein.
  4. Bei hohen Beträgen oder heiklen Fällen: Einschreiben mit Rückschein zusätzlich zur E-Mail. Doppelt kündigen ist erlaubt und schadet nie.

Noch einfacher: der Kündigungsbutton

Anbieter, bei denen du online Verträge abschließen kannst, müssen seit Juli 2022 auch eine Online-Kündigung per Button anbieten (§ 312k BGB). Die Details, und was du tun kannst, wenn der Button fehlt, stehen im Beitrag zum Kündigungsbutton.

Muster in 60 Sekunden

Egal ob E-Mail oder Brief: Der Text muss eindeutig sein und deine Vertragsdaten enthalten. Mit dem kostenlosen Kündigungsschreiben-Generator erstellst du das fertige Schreiben im Browser, als PDF zum Anhängen oder als Text zum Kopieren. Deine Daten bleiben dabei auf deinem Gerät.