Strom und Gas kündigen: Wechsel, Umzug, Preiserhöhung

Stand: 22. Juli 2026

Strom- und Gasverträge haben eine Besonderheit: Beim normalen Anbieterwechsel musst du oft gar nicht selbst kündigen. Umso wichtiger ist es, die drei Fälle zu kennen, in denen du es doch tun musst, und zwar schnell.

Der Normalfall: Wechsel ohne eigene Kündigung

Schließt du einen neuen Strom- oder Gasvertrag ab, übernimmt der neue Anbieter in der Regel die Kündigung beim alten. Das ist bequem und meist der richtige Weg, denn so entstehen keine Versorgungslücken.

Aber: Der neue Anbieter kündigt nur zum regulären Laufzeitende. In diesen drei Fällen musst du selbst aktiv werden:

  1. Sonderkündigung bei Preiserhöhung: Das Zeitfenster ist eng und der neue Anbieter kann dein Sonderkündigungsrecht nicht für dich ausüben.
  2. Umzug: Der Vertrag hängt an der Lieferstelle, nicht am neuen Anbieter.
  3. Grundversorgung verlassen: Hier gilt eine kurze Frist von zwei Wochen, die du selbst nutzen kannst.

Sonderkündigung bei Preiserhöhung (§ 41 EnWG)

Kündigt dein Versorger eine Preisänderung an, darfst du außerordentlich und ohne Frist kündigen, wirksam zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung (§ 41 Abs. 5 EnWG). Die Ankündigung muss dich rechtzeitig vor der Änderung erreichen. Reagiere sofort: erst neuen Vertrag sichern, dann mit dem Generator außerordentlich kündigen, Grund “Preiserhöhung zum [Datum], mitgeteilt am [Datum]”.

Umzug

Seit der EnWG-Reform kannst du bei einem Umzug den Liefervertrag mit zweiwöchiger Frist kündigen (§ 41b Abs. 2 EnWG), wenn der Anbieter die Lieferung an der neuen Adresse nicht zu gleichen Bedingungen fortsetzt. Bietet er dir die Fortsetzung zu identischen Konditionen an, bleibt der Vertrag grundsätzlich bestehen. Prüfe also das “Mitnahme-Angebot” genau: Ein anderer Grundpreis oder Tarif an der neuen Adresse öffnet dir die Tür.

Grundversorgung: die flexibelste Stufe

Wer nie gewechselt hat, steckt in der Grundversorgung. Dort gilt eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen (§ 20 StromGVV/GasGVV), jederzeit. Die Grundversorgung ist fast immer der teuerste Tarif: Ein Wechsel lohnt sich praktisch immer, und die kurze Frist macht ihn einfach.

Fristen und Adressen

Ob Laufzeitvertrag oder Sonderfall: Der Fristenrechner sagt dir den letzten Tag, die Anbieter-Seiten liefern die Anschriften, zum Beispiel für E.ON, Vattenfall, EnBW und Yello. Kündige in Textform per E-Mail (so geht es rechtssicher), fordere die Bestätigung an und notiere den Zählerstand am Wechseltag.